
Durch immer wiederkehrende unvollständige Informationen,
Falschaussagen und die mangelhafte Bearbeitung von Beschlüssen und
Anträgen unserer Gruppe behindern Sie unsere Ratsarbeit und stellen
sie öffentlich in ein falsches Licht. Am aktuellen Beispiel der
„Entlastungsstraße KiTa Hauptstraße“ möchten wir das exemplarisch
darstellen:
In der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 29.05.2017 wurde die
Aufstellung eines Bebauungsplans „Entlastungsstraße“ unter den
gegebenen unklaren Bedingungen zwar abgelehnt, mehrheitlich
beschlossen wurde aber: „Für die Entscheidungsfindung soll die
Verwaltung einen Entwurf des zu schließenden städtebaulichen
Vertrages mit der Aufstellung der Kosten sowie der Ausweisung von
Anteilen die die Partner zu zahlen haben vorlegen“.
Bis heute ist der Beschluss nicht ausgeführt worden. In den darauf
folgenden Presseberichten am 1. Juni d.J. haben Sie erklärt, dass das
Projekt durch die Ablehnung um mindestens ein Jahr verzögert wird, weil
der gleiche Sachverhalt innerhalb von 12 Monaten nicht wieder in die
Gremien eingebracht werden kann. Das war eine eindeutige öffentliche
Falschaussage, weil sich durch den o.g. Arbeitsauftrag der Verwaltung ja
die Sachlage durch zusätzliche Informationen wesentlich verändern
würde. Mit Ihrer vorsätzlich falschen Interpretation der Geschäftsordnung
des Rates wollten Sie uns öffentlich als Blockierer darstellen.
Tatsächlich blockieren Sie selber durch Missachtung der gefassten
Beschlüsse!
In der darauf folgenden Ratssitzung am 15.06.17 wurde der
Dringlichkeitsantrag unserer Gruppe zwar mehrheitlich abgelehnt, der
Antrag wurde aber in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschuss
am 04.07.2017 behandelt. Es wurde mehrheitlich beschlossen:
„Die Verwaltung möge
1a. prüfen, ob die Eigentümer der Flächen aus der Vorlage BV/083/2017
bereit sind, die gesamte Fläche hinter der 50m Linie sowie eine
erforderliche Fläche für die Straßenzufahrt an die Gemeinde
Ostrhauderfehn bzw. die Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH
zu einem ortsüblichen Preis zu verkaufen.
1b. alternativ prüfen, ob die Eigentümer die für einen Straßenbau
benötigte Fläche unter Berücksichtigung eines angemessenen
Ausgleichs für den vorderen Teil verkaufen.
2. prüfen, ob die vorhandene Verkehrsfläche (Fahrradweg) zur
Stolzstraße z.B. einspurig ausgebaut werden kann. Und
3. ermitteln, ob es z.B. durch Nutzung der gemeindeeigenen Flächen der
ehemaligen Volksschule eine Entlastung der Verkehrssituation geben
könnte.“
Die Punkte 1a und 1b wurden durch ein Schreiben der Eigentümer
Meyer/Wreesmann vom 26.08.17, das den Fraktionen vorliegt, zwar
geklärt, die Prüfaufträge 2 und 3 wurden trotz mehrfacher Nachfragen
von der Verwaltung aber nicht vorgelegt.
In der Ratssitzung am 14.09.2017 sollte auf Antrag der CDU ein
„Sachstandsbericht über die geplante Zuwegung von der 1. Südwieke
zum Kindergarten…“ gegeben werden „…sowie einen Beschluss über
die weitere Vorgehensweise“ gefasst werden.
Ohne vorherige Information und Beratung stellten Sie
Kostenberechnungen in Form einer Excel-Tabelle zum Bau der
Entlastungsstraße vor. Diese Zahlen lagen uns vor der Ratssitzung in
keinster Weise vor, daher waren die für uns in der Sitzung nicht
nachvollziehbar und prüfbar. Sie wollten uns dann mit den Hinweisen auf
die Dringlichkeit nötigen, eine sofortige Entscheidung zur Aufstellung des
Bebauungsplans zu treffen.
Bekanntlich haben wir das mehrheitlich abgelehnt, weil bei uns Sorgfalt
vor Schnelligkeit geht.
In der der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschuss am 16.010.2017
haben wir als Kompromissangebot beantragt zu prüfen, ob ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan eine Lösungsalternative sein könne.
Dieser Beschluss wurde vor seiner Bearbeitung von Ihnen in einem GA-
Bericht vom 19.10.17 schon öffentlich diskreditiert, mit dem Hinweis
„einige Ratsmitglieder hätten nicht begriffen, weshalb ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan in diesem Fall das falsche
Instrument sei“.
So geht man nicht mit ehrenamtlichen Ratsmitgliedern um. Wir sind zwar
keine Verwaltungsfachleute, verstehen aber sehr wohl, dass ein
allgemeiner Bebauungsplan für die Eigentümer zu einer enormen
Vermögenssteigerung führt und in attraktiver Lage ein ausgezeichnetes
Objekt der Renditesteigerung durch Baulandspekulation darstellt.
Deshalb lehnen wir eine solche Lösung ab.
Bei geschickter Verhandlung hätte eine Konkretisierung und
Finanzierung eines Bauvorhabens durch die Eigentümer die Möglichkeit
der Spekulation ausgeschlossen und mit dem Bau einer Straße hätte
zeitnah vor der Realisierung der übrigen Bebauung begonnen werden
können.
Für Ihre Verweigerungshaltung, mit uns zusammenzuarbeiten, sind dies
nur einige Beispiele, die wir gerne auf Anforderung um weitere Beispiele
ergänzen.
Wir streben eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Ratsmitgliedern
und der Verwaltung an, wollen wir doch alle Politik zum Wohl der
Bürgerinnen und Bürger in Ostrhauderfehn machen.
Für ein klärendes Gespräch stehen wir, gerne auch unter Leitung einer
neutralen Person, zur Verfügung, um dann nach vorne zu sehen und die
Aufgaben gemeinsam anzupacken.